Eigentümerversammlung: Ablauf, Pflichten und Tipps für eine erfolgreiche Sitzung

Die Eigentümerversammlung (ETV) ist das zentrale Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier treffen Eigentümer Entscheidungen zur ordnungsgemäßen Verwaltung durch verbindliche Beschlüsse. Für die Hausverwaltung ist die ETV nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine der wichtigsten Schnittstellen in der Kommunikation mit den Eigentümern.

 

In diesem Beitrag erklären wir den Ablauf, die Pflichten von Verwalter und Beirat und geben praktische Tipps für eine erfolgreiche Versammlung.

1. Ablauf der Eigentümerversammlung

 

1.1 Vorbereitung

  • Einberufung mindestens einmal jährlich, Einladungsfrist gesetzl. drei Wochen
  • Ort & Zeit: nah am Objekt, berufstätigenfreundliche Uhrzeit
  • Form: Präsenz, Hybrid oder virtuell (seit 2024 möglich)
  • Tagesordnung: vollständig und präzise
  • Unterlagen: Abrechnung, Wirtschaftsplan, Angebote etc.
  • Stimmrechte: gesetzl. Kopfprinzip oder durch Gemeinschaftsordnung abweichend definiert, Vollmachten in Textform zulässig
  • Interne Vorbereitung: Entscheidungsgrundlagen schaffen

 

1.2 Durchführung

  • Einlass & Anwesenheit: Unterschriftenliste
  • Eröffnung: Begrüßung, Ablaufvorstellung
  • Berichte: Verwalter und Beirat
  • Beschlüsse: Abrechnung, Vorschüsse inkl. Rücklagen basierend auf Wirtschaftsplan, Instandhaltungsmaßnahmen etc.
  • Komplexe Situationen: Moderation und sachliche Leitung, klare Struktur

 

1.3 Nachbereitung

  • Protokoll unverzüglich erstellen und unterschreiben lassen
  • Beschlusssammlung: fortlaufend, nummeriert, dauerhaft
  • Umsetzung: Beschlüsse zeitnah durchführen

 

2. Pflichten von Verwalter und Beirat

 

2.1 Pflichten des Verwalters

  • Kaufmännisch: Abrechnungen, Geldverwaltung, Mahnwesen, transparente Buchführung
  • Technisch: Objektkontrollen, Überwachung von Instandhaltung, Vorschläge zu Rücklagen
  • Organisatorisch & rechtlich: Einberufung und Leitung der ETV, Durchführung der Beschlüsse, Vertretung der Gemeinschaft, Führung der Beschlusssammlung, Versicherungen abschließen

 

2.2 Pflichten des Verwaltungsbeirats

  • Unterstützung und Überwachung des Verwalters
  • Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Stellungnahme für die Eigentümerversammlung

    Der Beirat ist wichtig, hat jedoch keine Weisungsrechte gegenüber dem Verwalter.

 

3. Leistungen der Hausverwaltung rund um die ETV

 

3.1 Inklusive Leistungen

  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Vorbereitung und Bereitstellung der Unterlagen
  • Führung der Beschlusssammlung
  • Kommunikation mit Eigentümern
  • Bildung der Erhaltungsrücklage
  • Kontrolle des Gemeinschaftseigentums

 

3.2 Exklusive Leistungen

  • Zustimmung zu Wohnungsverkäufen (§ 12 WEG)
  • Organisation großer Sanierungen inkl. Bauleitung
  • Zusätzliche (außerordentliche) Versammlungen
  • Sonderumlagen
  • Digitalisierung und Archivierung von Belegen

 

4. Tipps für eine erfolgreiche Eigentümerversammlung

 

  • Frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung (inkl. Abstimmung mit dem Beirat)
  • Transparente Kommunikation – Unterlagen mit der Einladung zur Verfügung stellen
  • Termin & Ort mit Augenmaß wählen
  • Souveräne Leitung – klare Struktur, freundlicher Umgang
  • Fokus auf Beschlüsse – keine unnötigen Diskussionen
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Beirat
  • Schnelle Umsetzung der Beschlüsse – idealerweise digital nachverfolgt

Fazit: Eigentümer versammeln und Zukunft gestalten

Die Eigentümerversammlung ist mehr als eine Pflichtveranstaltung – sie ist der zentrale Ort, an dem Eigentümergemeinschaften ihre Entscheidungen treffen. Mit guter Vorbereitung, transparenter Kommunikation und klarer Leitung wird sie zum Instrument für eine nachhaltige und vertrauensvolle Verwaltung.

 

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