Die Wahl einer Hausverwaltung ist eine wichtige Entscheidung für Eigentümergemeinschaften (WEG) und Immobilienbesitzer. Neben der fachlichen Kompetenz interessiert viele Eigentümer vor allem eines: Welche Kosten entstehen – und welche Leistungen sind darin enthalten?
In diesem Beitrag zeigen wir, welche Aufgaben typischerweise in der Grundvergütung abgedeckt sind, wann zusätzliche Sonderhonorare anfallen können und welche Kosten nicht auf Mieter umlagefähig sind.

Transparenz ist uns wichtig, deswegen arbeiten wir mit anerkannten Vertragsvorlagen des VDIV und von Haus + Grund München. So sind Leistungen und Kosten klar strukturiert, verständlich formuliert und rechtlich auf aktuellem Stand.
Die Grundvergütung einer Hausverwaltung umfasst die laufenden ordnungsgemäßen Verwaltungsaufgaben – kaufmännisch, technisch und organisatorisch.
Nicht jede Leistung gehört zur Grundvergütung. Zusätzliche oder außergewöhnliche Tätigkeiten werden als Sonderhonorare vereinbart – klar und eindeutig im Verwaltervertrag geregelt.
Für vermietende Eigentümer ist entscheidend, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Das Wohnraummietrecht setzt hier enge Grenzen.
Viele laufende Betriebskosten (z. B. Heizung, Wasser, Müll) sind dagegen umlagefähig – die transparente Jahresabrechnung hilft, Positionen korrekt zu trennen.
Hausverwaltungskosten bestehen aus einer klar definierten Grundvergütung plus ggf. Sonderhonoraren. Entscheidend ist ein transparenter Verwaltervertrag und eine Abrechnung, die verständlich zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten unterscheidet.
Unser Anspruch bei BREMAC: Immobilienverwaltung, wie wir sie selbst erleben möchten – persönlich betreut, konsequent digitalisiert, praktisch erledigt.
👉 Sie möchten genau wissen, welche Kosten auf Ihre Gemeinschaft zukommen – und welche Leistungen Sie erwarten dürfen?
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