Die Instandhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrückstellung) ist für jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein zentrales Instrument, um die finanzielle Stabilität zu sichern und den Werterhalt der Immobilie langfristig zu gewährleisten. Sie dient der planbaren Vorsorge für notwendige Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
In diesem Beitrag zeigen wir, warum die Rücklage unverzichtbar ist, welche gesetzlichen Vorgaben bestehen und wie sie in der Praxis gehandhabt werden sollte.

Die Instandhaltungsrücklage ist ein unerlässliches Instrument für die finanzielle Gesundheit einer WEG. Sie schützt vor unvorhergesehenen Belastungen, unterstützt den Werterhalt und erfüllt gesetzliche Vorgaben. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir nachhaltige Erhaltungsfahrpläne, steuern Maßnahmen kostenbewusst und begleiten Investitionen vorausschauend – damit Ihre Immobilie langfristig ihren Wert behält.
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