In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist das Stimmrecht ein zentraler Bestandteil der Willensbildung und Entscheidungsfindung. Wer die Regeln kennt, kann seine Rechte besser wahrnehmen und aktiv an der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mitwirken.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterscheidet drei Prinzipien:
Gesetzlicher Regelfall ist das Kopfprinzip. Abweichungen (z. B. Objekt- oder Wertprinzip) können in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden.
Die Eigentümerversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan der WEG. Hier werden Beschlüsse über ordnungsgemäße Verwaltung und Nutzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum gefasst. Beschlüsse erlangen Gültigkeit mit der Mehrheit der Stimmen.
Abstimmungen sind grundsätzlich nicht geheim. Über die Form entscheidet die Versammlung per Geschäftsordnungsbeschluss. Dieser gilt nur für die jeweilige Versammlung. Wichtig: Beschlüsse werden erst mit der Verkündung durch den Versammlungsleiter wirksam.
In bestimmten Fällen schränkt § 25 WEG das Stimmrecht ein oder schreibt gar vor, dass das Stimmrecht eines Eigentümers ruht:
Eigentümer können sich durch eine beliebige Person vertreten lassen. Die Gemeinschaftsordnung kann die Vertretung einschränken (z. B. nur Ehepartner oder andere Eigentümer). Eine Vollmacht zur Vertretung muss in Textform vorliegen (E-Mail, Fax, Kopie).
Das Stimmrecht ist das wichtigste Instrument für Eigentümer, um Einfluss auf die Gemeinschaft auszuüben. Kenntnis der Stimmrechtsprinzipien, Beschränkungen und Vertretungsregeln ist entscheidend, um Beschlüsse wirksam mitzugestalten.
👉 Sie möchten, dass Ihre Eigentümerversammlungen transparent und rechtssicher organisiert werden?
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.