Als Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) haben Sie sowohl umfassende Rechte als auch spezifische Pflichten, die das Zusammenleben und die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums regeln. Es ist entscheidend, diese zu kennen, um die eigenen Interessen zu wahren und die Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft sicherzustellen.
Eine WEG ist eine (teil-)rechtsfähige Gemeinschaft, die im Rechtsverkehr im eigenen Namen auftreten kann. Jeder Eigentümer erwirbt einen Miteigentumsanteil, der untrennbar mit dem Sondereigentum verbunden ist. Die Regeln sind in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung festgelegt. Während die Teilungserklärung Sonder- und Gemeinschaftseigentum definiert, enthält die Gemeinschaftsordnung Vereinbarungen über Rechte und Pflichten der Eigentümer. Die Hausordnung regelt das tägliche Miteinander und gilt für die Bewohner des Hauses.
Der Verwalter ist das zentrale Organ der WEG, uneigennütziger Treuhänder der Eigentümer und vertritt die Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Eigentümer.

Für Wohnungseigentümer ist es unverzichtbar, die Grundlagen des WEG, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung zu kennen. Nur so können sie ihre Rechte wahren und ihren Pflichten nachkommen. Der Verwalter ist dabei Bindeglied, Informationsgeber und Umsetzer der Beschlüsse.
BREMAC-Versprechen: Wir stehen Eigentümern mit klarer Kommunikation, digitalen Lösungen und verlässlicher Organisation zur Seite – für ein faires und transparentes Miteinander in Ihrer WEG.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.