Hilfe, ich habe geerbt!

 

Viele Eigentumswohnungen wechseln nicht durch Kauf den Besitzer, sondern durch eine Erbschaft. Oft stammt die Wohnung von den Eltern oder Großeltern und war über Jahrzehnte Teil der Familiengeschichte.

 

Mit dem Eigentum gehen jedoch nicht nur Erinnerungen, sondern auch Rechte und Pflichten auf die Erben über. Plötzlich tauchen Begriffe wie Hausgeld, Eigentümerversammlung, Rücklage oder Wohnungseigentümergemeinschaft auf.

 

Weißer lila und grüner Blumenkranz

Weißer lila und grüner Blumenkranz

 

Die gute Nachricht: Die meisten Fragen lassen sich schnell klären. Wir zeigen Ihnen, was nach einer Erbschaft einer Eigentumswohnung wichtig ist und welche Rolle die Wohnungseigentümergemeinschaft dabei spielt.

 

Zunächst: Sie erben nicht nur die Wohnung

Eine Eigentumswohnung ist mehr als die eigenen vier Wände. Mit dem Wohnungseigentum erwerben Sie gleichzeitig einen Anteil am Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Dach und Fassade
  • Treppenhaus
  • Aufzug
  • Heizungsanlage
  • Tiefgarage
  • Außenanlagen

Als Eigentümer werden Sie automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und erhalten damit Rechte, aber auch Pflichten.

Vereinfacht gesagt: Sie besitzen die Wohnung nicht allein, Sie teilen sich bestimmte Bereiche und Entscheidungen mit den anderen Eigentümern des Hauses.

 

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?

Die WEG besteht aus allen Eigentümern einer Wohnanlage. Gemeinsam entscheiden sie über die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes.

Typische Themen einer WEG sind:

  • Jahresabrechnung
  • Wirtschaftsplan
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Rücklagenbildung
  • Modernisierungen
  • Hausordnung

Mehr über die Grundlagen einer WEG erfahren Sie in unserem Beitrag „Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?„.

 

Ab wann bin ich Eigentümer?

Mit dem Erbfall gehen die Rechte und Pflichten grundsätzlich unmittelbar auf die Erben über.

Das bedeutet:

  • Sie werden Eigentümer der Wohnung.
  • Sie müssen laufende Hausgeldzahlungen übernehmen.
  • Sie können an Eigentümerversammlungen teilnehmen.
  • Sie tragen die Kosten der Gemeinschaft entsprechend Ihrem Miteigentumsanteil.

Wichtig: Der Grundbucheintrag wird häufig erst später angepasst. Für die WEG und die Hausverwaltung sind jedoch regelmäßig bereits die Erben die relevanten Ansprechpartner.

 

Was muss ich der Hausverwaltung mitteilen?

Nach einem Erbfall sollte die Hausverwaltung möglichst früh informiert werden.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Sterbeurkunde
  • Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Kontaktdaten der Erben
  • Aktuelle Anschrift
  • Bankverbindung für Hausgeldzahlungen

Dadurch können Abrechnungen, Einladungen und wichtige Informationen an die richtigen Personen versendet werden.

 

Was passiert bei mehreren Erben?

Nicht selten wird eine Wohnung von mehreren Personen gemeinsam geerbt.

In diesem Fall entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Für die WEG bedeutet das:

  • Die Erbengemeinschaft tritt gemeinsam an die Stelle des bisherigen Eigentümers.
  • Gegenüber der Hausverwaltung sollte ein Ansprechpartner benannt werden.
  • Stimmrechte müssen intern abgestimmt werden.

Gerade bei größeren Erbengemeinschaften empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung der weiteren Nutzung der Wohnung.

 

Welche laufenden Kosten kommen auf mich zu?

Viele Erben sind überrascht, dass bereits kurz nach dem Erbfall laufende Kosten entstehen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Hausgeldzahlungen
  • Sonderumlagen (falls beschlossen)
  • Strom- und Versorgerkosten
  • Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Kosten für notwendige
  • Instandhaltungen innerhalb der Wohnung

Bevor Sie über Verkauf oder Vermietung nachdenken, sollten Sie sich einen Überblick über diese laufenden Verpflichtungen verschaffen.

 

Vermieten, selbst nutzen oder verkaufen?

Nach der Erbschaft stehen meist drei Optionen im Raum:

 

Selbst einziehen

Wer die Wohnung selbst nutzt, profitiert häufig von einer guten Lage und bereits vorhandenem Eigentum.

 

Vermieten

Eine Vermietung kann laufende Einnahmen generieren. Gleichzeitig übernehmen Sie die Rolle des Vermieters mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

 

Verkaufen

Oft entscheiden sich Erben für einen Verkauf, insbesondere wenn die Wohnung weit entfernt liegt oder mehrere Erben beteiligt sind.

Vor einer Entscheidung lohnt sich ein Blick in die Unterlagen der WEG, beispielsweise:

  • letzte Jahresabrechnungen
  • Wirtschaftspläne
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Informationen zu geplanten Sanierungen

 

Unser Tipp

Wer eine Eigentumswohnung erbt, sollte zunächst die wichtigsten Unterlagen zusammentragen und sich einen Überblick über die Wohnungseigentümergemeinschaft verschaffen. Viele spätere Überraschungen lassen sich vermeiden, wenn man frühzeitig versteht, wie die WEG funktioniert und welche Kosten oder Maßnahmen in den kommenden Jahren anstehen.

 

Fazit

Eine geerbte Eigentumswohnung bringt Chancen und Verantwortung zugleich mit sich. Neben der Wohnung selbst übernehmen Sie auch einen Platz in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wer die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kennt, kann die richtigen Entscheidungen über Nutzung, Vermietung oder Verkauf treffen.

 

Sie haben eine Eigentumswohnung geerbt und Fragen zur WEG?

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Bild: Foto von Arno Senoner auf Unsplash