Viele Eigentumswohnungen wechseln nicht durch Kauf den Besitzer, sondern durch eine Erbschaft. Oft stammt die Wohnung von den Eltern oder Großeltern und war über Jahrzehnte Teil der Familiengeschichte.
Mit dem Eigentum gehen jedoch nicht nur Erinnerungen, sondern auch Rechte und Pflichten auf die Erben über. Plötzlich tauchen Begriffe wie Hausgeld, Eigentümerversammlung, Rücklage oder Wohnungseigentümergemeinschaft auf.

Weißer lila und grüner Blumenkranz
Die gute Nachricht: Die meisten Fragen lassen sich schnell klären. Wir zeigen Ihnen, was nach einer Erbschaft einer Eigentumswohnung wichtig ist und welche Rolle die Wohnungseigentümergemeinschaft dabei spielt.
Eine Eigentumswohnung ist mehr als die eigenen vier Wände. Mit dem Wohnungseigentum erwerben Sie gleichzeitig einen Anteil am Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage.
Dazu gehören beispielsweise:
Als Eigentümer werden Sie automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und erhalten damit Rechte, aber auch Pflichten.
Vereinfacht gesagt: Sie besitzen die Wohnung nicht allein, Sie teilen sich bestimmte Bereiche und Entscheidungen mit den anderen Eigentümern des Hauses.
Die WEG besteht aus allen Eigentümern einer Wohnanlage. Gemeinsam entscheiden sie über die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes.
Typische Themen einer WEG sind:
Mehr über die Grundlagen einer WEG erfahren Sie in unserem Beitrag „Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?„.
Mit dem Erbfall gehen die Rechte und Pflichten grundsätzlich unmittelbar auf die Erben über.
Das bedeutet:
Wichtig: Der Grundbucheintrag wird häufig erst später angepasst. Für die WEG und die Hausverwaltung sind jedoch regelmäßig bereits die Erben die relevanten Ansprechpartner.
Nach einem Erbfall sollte die Hausverwaltung möglichst früh informiert werden.
Hilfreich sind insbesondere:
Dadurch können Abrechnungen, Einladungen und wichtige Informationen an die richtigen Personen versendet werden.
Nicht selten wird eine Wohnung von mehreren Personen gemeinsam geerbt.
In diesem Fall entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft.
Für die WEG bedeutet das:
Gerade bei größeren Erbengemeinschaften empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung der weiteren Nutzung der Wohnung.
Viele Erben sind überrascht, dass bereits kurz nach dem Erbfall laufende Kosten entstehen.
Dazu gehören insbesondere:
Bevor Sie über Verkauf oder Vermietung nachdenken, sollten Sie sich einen Überblick über diese laufenden Verpflichtungen verschaffen.
Nach der Erbschaft stehen meist drei Optionen im Raum:
Wer die Wohnung selbst nutzt, profitiert häufig von einer guten Lage und bereits vorhandenem Eigentum.
Eine Vermietung kann laufende Einnahmen generieren. Gleichzeitig übernehmen Sie die Rolle des Vermieters mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Oft entscheiden sich Erben für einen Verkauf, insbesondere wenn die Wohnung weit entfernt liegt oder mehrere Erben beteiligt sind.
Vor einer Entscheidung lohnt sich ein Blick in die Unterlagen der WEG, beispielsweise:
Wer eine Eigentumswohnung erbt, sollte zunächst die wichtigsten Unterlagen zusammentragen und sich einen Überblick über die Wohnungseigentümergemeinschaft verschaffen. Viele spätere Überraschungen lassen sich vermeiden, wenn man frühzeitig versteht, wie die WEG funktioniert und welche Kosten oder Maßnahmen in den kommenden Jahren anstehen.
Eine geerbte Eigentumswohnung bringt Chancen und Verantwortung zugleich mit sich. Neben der Wohnung selbst übernehmen Sie auch einen Platz in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wer die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kennt, kann die richtigen Entscheidungen über Nutzung, Vermietung oder Verkauf treffen.
Sie haben eine Eigentumswohnung geerbt und Fragen zur WEG?
Das Team von BREMAC unterstützt Eigentümer und Erbengemeinschaften bei allen Fragen rund um die Verwaltung von Wohnungseigentum.
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